Großschutzgebiete
Zum 1. August 2008 wurden Sachsenforst für vier der bedeutendsten sächsischen Schutzgebiete die Aufgaben als Amt für Großschutzgebiete übertragen.
Für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain obliegen Sachsenforst damit wichtige Aufgaben als Naturschutzfachbehörde.