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Häufig gestellte Fragen von Waldbesitzern

Die Beratung bei Sachsenforst ist kostenlos.

Weitere Informationen zu Beratung und Betreuung finden Sie auf unseren Seiten:

Das ist sehr unterschiedlich. Generell ist dabei eine Vielzahl von Aspekten zu beachten wie z.B.:

  • Zielstellung des Waldbesitzers mit dem Wald,
  • Besitzgrenzen
  • gesetzliche Rahmenbedingungen wie z. B. Schutzgebiete,
  • Zeitabläufe und jahreszeitliche Besonderheiten und Erfordernisse (Pflanzung im Frühjahr oder Herbst, Laubholzernte im Winter etc.),
  • Arbeitsschutz und Rettungskette,
  • mögliche Arbeitsverfahren (z.B. manuelle oder mechanisierte Holzernte),
  • Möglichkeiten der Durchführung von Maßnahmen (Durchführung selbst, Vergabe von (Teil-)Leistungen an forstliche Dienstleister, Forstbetriebsgemeinschaften,
  • eventuelle Inanspruchnahme von Fördermitteln,
  • bei Durchforstungen und Holzernte:
    • Möglichkeiten der Verwendung und Vermarktung des Holzes einschließlich Qualitätskriterien und Sortieranforderungen der Holzkäufer),
    • Zusammenarbeit mit benachbarten Waldbesitzern für gemeinsam durchgeführte Maßnahmen,
    • Kalkulation von Aufwand und Ertrag von geplanten Maßnahmen,
  • u.v.m.

Zu diesen und weiteren Punkten steht ihnen die kostenlose Beratung durch die Revierförster des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Verfügung. Informationen zum Wald erhalten sie auch bei forstlichen Dienstleistern und Forstbetriebsgemeinschaften.

Für die Forstaufsicht und den Forstschutz sind die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Kontaktliste siehe Frage "Warum gibt es verschiedene Ansprechpartner...! weiter unten) zuständig. Diese sind Ansprechpartner für die Genehmigung von Kahlschlägen oder Waldsperrungen. Bei großflächigen Schadereignissen ist meist eine konzentrierte, schnelle und eigentümerübergreifende Vorgehensweise empfehlenswert, um Folgeschäden möglichst gering zu halten. Hierzu finden sie unter „Wie gehe ich nach einem großflächigen Schadereignis nach einem Sturm, Schneebruch oder Insektenbefall vor?“ weitere Informationen.

Das hängt sehr stark davon ab, welche Arbeiten durchgeführt werden. Unsere Revierförster vor Ort beraten Sie kostenfrei und können Ihnen Forstbetriebsgemeinschaften und forstliche Dienstleister in Ihrer Region nennen.

Das hängt davon ab, was für Holz Sie verkaufen wollen. Daher ist es sinnvoll, sich dazu von Ihrem Revierförster beraten zu lassen. Das sollte vor dem Einschlag geschehen, da je nach Käufer des Holzes die Anforderungen an die Aufbereitung unterschiedlich sind (Sortimente).

Die Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite:

Die Baumartenwahl ist eine weitreichende Entscheidung. Einerseits weil die Verjüngung neben dem Wegebau üblicherweise die größte Investition im Forstbetrieb darstellt, andererseits weil mit der Baumartenwahl das Bestandesbild und Betriebsgeschehen für die nächste Baumgeneration geprägt wird. Die richtige Baumartenwahl richtet sich einerseits nach den jeweiligen eigenen Betriebszielen und anderseits nach den natürlichen Voraussetzungen.
Zu den natürlichen Voraussetzungen zählt beispielsweise der Standort. Mit dem Standort werden die Bodenzusammensetzung und Beschaffenheit, örtliche Lage, Wasserversorgung usw. beschrieben. Im Rahmen einer erfolgreichen Pflanzung und einer langfristigen Stabilität sind auf bestimmten Standorten bestimmte Baumarten zu bevorzugen oder andere grundsätzlich auszuschließen.
Dazu wurde landesweit eine Standortserkundung durchgeführt. Eine entsprechende Karte liegt ihrem Revierförster vor.
Anhand dieser Standortseinteilung lassen sich entsprechende Baumarten finden, die für eine hohe Stabilität des Waldes bei gleichzeitiger Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten für eine nachhaltige Bewirtschaftung die besten Voraussetzungen bieten.

Eine gesetzliche Regelung dessen, was unter der Verkehrssicherungspflicht im Einzelnen zu verstehen ist, fehlt bisher. Begriff, Inhalt und Rechtsfolgen dieser Pflicht sind vielmehr Ergebnis der Rechtssprechung. In Folge dessen ist diese Thematik kompliziert und einer gewissen Dynamik unterworfen. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall. So ist z.B. zu unterscheiden zwischen der Verkehrssicherung im Wald und entlang öffentlicher Verkehrswege.

Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, unterhält oder in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

In der Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG, zuletzt geändert am  31.7.2010) wurde klargestellt, dass die Benutzung des Waldes insbesondere hinsichtlich der waldtypischen Gefahren auf eigene Gefahr erfolgt und damit eine Aussage zur Grenze der "Verkehrssicherungspflicht" des Waldbesitzers getroffen.

Die Verkehrssicherungspflicht wird demnach darauf beschränkt, dass der Waldbesitzer grundsätzlich keine Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren des Waldes (z.B. herabhängende Äste, Trockenzweige, Wurzeln) zu treffen hat, sondern den Benutzer nur vor atypischen Waldgefahren schützen muss. Atypische Gefahren sind Gefahren, mit deren Auftreten der Waldbenutzer nicht rechnen muss, sich also nicht aus der Natur oder Bewirtschaftung ergeben, sondern insbesondere vom Waldbesitzer selbst oder einem Dritten geschaffen werden Der Waldbesucher ist vor diesen Gefahren zu schützen bzw. hinreichend zu warnen.

Entlang öffentlicher Straßen empfiehlt der Staatsbetrieb Sachsenforst für seinen Bereich aus Gründen der Rechtssicherheit und der derzeit nicht gefestigten Rechtsprechung an den zweimal jährlichen, protokollierten Kontrollen festzuhalten.

In unseren jährlichen Waldbesitzerzeitungen Waldpost finden Sie umfangreiche Artikel zur Verkehrssicherung.

Zu den Auswirkungen des Klimawandels gibt es verschiedene Szenarien. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass

  • die Durchschnittstemperaturen steigen werden und
  • sich die Niederschläge verringern und vom Sommer in den Winter verlagern.

Damit verlängert sich die Vegetationszeit, was zusätzlichen Trockenstress für die Bäume nach sich ziehen kann.

Die Häufigkeit von lokalen Extremwetterlagen (Dürreperioden, Starkregen, Sturmereignissen und Nassschneefällen) wird steigen.
An diese Klimaveränderungen sind die Baumarten häufig nicht angepasst. Besonders die Fichte ist davon stark betroffen. Zusätzlich steigt die Vitalität der Schadorganismen. Allerdings sind die Auswirkungen räumlich differenziert.

Für die Waldbewirtschaftung heißt das:

  • Risikomanagement im naturalen Bereich
    • Waldumbau mit standortgerechten Baumarten
    • Bestände durch Pflege stabilisieren
    • Schaffung von Verjüngungsvorräten in den Beständen
    • Schaffung einer waldverträglichen Wilddichte
  • Risikomanagement im betrieblichen Bereich
    • Betriebsindividuelle Risikobewertung
    • Aufteilung der Produkte und der Abnehmerstruktur
    • Verbesserung der Erschließung, Vorbereitung von Polter- und Nasslagerplätzen,
    • Erstellung von Notfallplänen
    • Rücklagenbildung

Ihr zuständiger Revierförster hilft Ihnen im Rahmen der Beratung bei der Suche von Bewirtschaftungssgrenzen. Dabei handelt es sich um ein nichtamtliches Aufsuchen des vermuteten Grenzverlaufes. Eine Vermessung kann nur durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchführt werden.
Wenn keinerlei Grenzsteine oder Markierungen vorhanden sind, bietet es sich an, sich mit seinen angrenzenden Nachbarn zu verständigen und eine Grenze gemeinsam zu markieren.

Im Internet im Geoportal Sachsenatlas können Sie sich digital Flurstückskarten und weitere Information zu Ihrem Wald heraussuchen.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z.B.:

  • handelt es sich um ein geschütztes Biotop im Sinne des § 26 SächsNatSchG (Naturschutzgesetz),
  • befindet sich der Baum weniger als eine Baumlänge von einer öffentlich gewidmeten Straße oder besonderen Einrichtungen im Wald (Schutzhütten, Waldspielplätze etc.) entfernt,
  • sind die Bäume von Forstschädlingen befallen und besteht die Gefahr des Ausbreitens auf andere Bäume,
  • haben Sie Verwendungs- bzw. Vermarktungsmöglichkeiten für das Holz.

Näheres sagt ihnen ihr zuständiger Revierförster.
Für die Überwachung und Dokumentation von Forstschäden im Privatwald sind die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig.

Wenden sie sich bitte an die für sie zuständige untere Abfallbehörde ihres Landkreises bzw. an die von den Landkreisen und kreisfreien Städte gegründeten Abfallverbände.

Im Rahmen der Verwaltungs- und Landkreisreform 2008 wurden die Zuständigkeiten neu geregelt.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst ist u.a. weiterhin zuständig für:

  • die Beratung privater Waldbesitzer zu Fragen der Waldbewirtschaftung,
  • die Betreuung (Beförsterung) privater Waldbesitzer auf Antrag,
  • die Durchführung der forstlichen Förderung.

Den unten genannten unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wurden u.a. folgende Aufgaben übertragen:

  • Genehmigungsverfahren nach SächsWaldG (Waldumwandlung, Kahlhiebe, Waldsperrung),
  • Forstschutz (Abwehr von Gefahren durch Dritte, Ahndung von Gefahren),
  • Forstaufsicht (Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung gegenüber den Waldbesitzern).

 

Weitere Informationen finden Sie auf den anderen Seiten des Staatsbetriebes Sachsenforst, dem Waldportal, auf waldwissen.net oder über die dort verlinkten Forstverwaltungen und Forschungseinrichtungen.

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