Als Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger geben Sie grundsätzlich nur eine einmalige vereinfachte Erklärung im EU-Informationssystem ab. Diese Erklärung gilt für die von Ihnen erzeugten und vermarkteten relevanten Holzerzeugnisse. Sie müssen darin unter anderem eine geschätzte Menge des Holzes angeben, das Sie voraussichtlich vermarkten werden.
Die Erklärung muss nur aktualisiert werden, wenn sich wesentliche Angaben ändern. Eine bloße Schwankung der jährlich vermarkteten Holzmenge führt nicht automatisch zu einer neuen Erklärung. Bei wesentlichen Änderungen, zum Beispiel bei einer erheblichen Ausweitung der Vermarktung oder einer Änderung der betroffenen Erzeugungsorte, müssen Sie die Angaben aktualisieren.
Als privater Waldbesitzender (sofern Klein- oder Kleinst-Primärerzeuger) in Deutschland müssen Sie grundsätzlich keine Koordinaten oder Polygone Ihrer Waldflurstücke ermitteln. In der Regel genügt Ihre private Wohnanschrift oder, falls vorhanden, die Anschrift Ihres Forstbetriebs – vorausgesetzt, diese Anschrift lässt eine klare räumliche Zuordnung zu Ihren Waldflächen erkennen.
Ist das nicht der Fall – etwa, weil Ihr Wohnsitz weit von Ihren Waldflächen entfernt liegt –können alternativ Katasterangaben oder vergleichbare Angaben zur Identifizierung der Grundstücke verwendet werden. Mit dem Stand 01.09.2026 sieht das EU-Informationssystem (TRACES) derartige Angaben noch nicht vor. Ihre Betriebsadresse ist hingegen nicht ausreichend, wenn diese ausschließlich verwaltungsbezogen genutzt wird und keinen räumlichen Bezug zum Wald hat. Bestehen hierbei Zweifel, sollten Sie zur Sicherheit die aufwendigere Geolokalisierung der Erntegrundstücke, wie sie auch für die mittleren und großen Primärerzeuger gilt, durchführen.
Diese größeren Unternehmen müssen grundsätzlich die regulären EUDR-Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Angabe der Geolokalisierung der Erzeugungsflächen. Ob ein größerer Betrieb für einen wirtschaftlich eigenständigen Teilbetrieb die Erleichterungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger nutzen kann, hängt von den rechtlichen Voraussetzungen und deren Nachweis ab.