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Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus meinem Waldbesitz ?

Der Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet Ihnen als Waldbesitzer Ihr Eigentum. Inhalte und Schranken des Eigentums werden durch die Gesetze bestimmt und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Das heißt, Waldeigentum ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Diese ergeben sich in erster Linie aus dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG).

Rechte der Waldbesitzer

  • Sie haben das Recht, Ihren Wald zu bewirtschaften. Dabei sind die anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Forstwirtschaft zu beachten. Welche konkreten Herausforderungen damit für Sie als Waldbesitzer verbunden sind, regelt das SächsWaldG.
  • Sie haben das Recht, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, denn die Forstwirtschaft soll gemäß § 41 BWaldG wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion gefördert werden.
  • Sie können sich die Einhaltung der hohen Standards an eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung durch ein Zertifikat bestätigen lassen und damit den Nachweis erbringen, dass Sie Ihre Waldflächen nach besonders hohen, gesellschaftlich anerkannten Nachhaltigkeitsstandards bewirtschaften. So erzeugtes Holz ist besonders nachhaltig und umweltfreundlich, das eröffnet Chancen.
  • Als Mitglied in einer Jagdgenossenschaft haben Sie das Recht, Ihre Interessen als Waldbesitzer dort aktiv einzubringen.
  • Sie haben auch das Recht, Ihren Wald zu vererben, zu verpachten oder zu verkaufen. Letzteres sollte aber wohlüberlegt sein, denn Wald ist wertvoll, auch für die nachkommenden Generationen.

Pflichten der Waldbesitzer

  • Der Wald muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft bewirtschaftet werden. Welche Herausforderungen damit für Sie als Waldbesitzer verbunden sind, regelt das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG).
  • Als Waldbesitzer sind Sie Pflichtmitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches. Träger der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Weitere Informationen, auch zum Versicherungsumfang und den Beiträgen, finden Sie dort.
  • Aufgrund der aus Artikel 14 GG resultierenden »Sozialpflichtigkeit« von Eigentum müssen Sie in Ihrem Wald z. B. das Betretensrecht dulden. Das heißt, Ihr Wald ist für Erholungssuchende frei zugänglich.
  • Sie müssen Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und dafür Sorge tragen, dass von Ihrem Wald weder Gefahren noch Schäden für andere ausgehen.

Sie erhalten hier nur einen Überblick zu den wichtigsten Rechten und Pflichten von Waldbesitzern. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bitte informieren Sie sich über die einschlägigen Fachgesetze, besonders zu naturschutz- und wasserrechtlichen Vorschriften. Fragen Sie im Zweifel bei den zuständigen Fachbehörden nach.

Informationen zu Steuern und Abgaben, die Sie als Waldbesitzer ggf. zu entrichten haben, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

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