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Forstbetriebsgemeinschaften

In Sachsen dominiert der Kleinprivatwald mit einer durchschnittlichen Waldfläche von
ca. 3 Hektar je Waldeigentümer, oftmals aufgeteilt auf mehrere Waldparzellen. Einzelne Waldbesitzer allein kommen bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen - vor allem in dem sehr kleinstrukturierten Privatwald - schnell an wirtschaftliche und technologische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Minderung von Bewirtschaftungserschwernissen durch eine gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung sind Forstbetriebsgemeinschaften (FBG). Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern.

Mitglieder einer Forstbetriebsgemeinschaft diskutieren auf einem Waldweg

Die konkreten Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften sind in einer Satzung festgelegt. Die zuständige Behörde erkennt die Satzung und damit den Zusammenschluss an und überwacht deren Einhaltung. In Sachsen nehmen diese Aufgabe die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wahr. Forstbetriebsgemeinschaften bieten für ihre Mitglieder viele Vorteile. So erbringen sie gemäß ihrer Satzung einige oder alle der nachfolgend genannten Leistungen:

  • Information der Mitglieder
    • Exkursionen
    • vielfältige Informationen, z. B. zum Marktgeschehen
    • Beratung und Schulung
  • Hilfe bei der Bewirtschaftung und Vermarktung
    • Organisation des Holzeinschlags
    • Bündelung des Holzverkaufs
    • Vermittlung und  Ausschreibung von Unternehmerleistungen
    • Beschaffung von Material, z. B. Pflanzen, Zaunbau
    • Angebot von Waldpflegeverträgen
    • Bündelung des Einsatzes forstlicher Unternehmer
  • Inanspruchnahme von Fördermitteln
    • Beantragung von Fördermitteln
    • Koordinierung eigentumsübergreifender Maßnahmen, z. B. beim Wegebau

In ganz Sachsen gibt es eine Vielzahl von Forstbetriebsgemeinschaften, die für ihre Mitglieder ein breites Leistungsspektrum anbieten. Sollten Sie Interesse an der Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft haben, können Sie sich bei Ihrem örtlich zuständigen Revierförster oder direkt bei der FBG in Ihrer Region informieren. Eine Übersichtskarte mit allen forstlichen Zusammenschlüssen Sachsens und den dazugehörigen Kontaktdaten finden Sie in der Downloadbox auf dieser Seite.

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