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Gefahr durch Borkenkäfer – Verlieren Sie keine Zeit!

Grossaufnahme eines Borkenkäfers © Foto: iStock.com/Henrik_L

Informationen zu aktuellen Entwicklungen

Verschiedene Landkreise des Freistaates Sachsen haben Allgemeinverfügungen zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schadinsekten im Privat- und Körperschaftswald erlassen. Nachfolgend finden Sie die uns bekannten Veröffentlichungen dazu. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität bezüglich der Liste der aufgeführten Allgemeinverfügungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unteren Forstbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

Hintergrundinformationen zum Borkenkäfer und Gegenmaßnahmen

Holzlagerplatz außerhalb des Waldes

Das Holz (der Käfer) muss aus dem Wald!

Das durch den Borkenkäfer befallene Holz muss, bevor die Käfer ausfliegen, aus dem Wald gebracht oder im Wald derart behandelt werden, dass die unter der Rinde befindlichen Käfer abgetötet werden.

Beim Entrinden (Schälen) der gefällten Bäume müssen Sie beachten, dass ausgewachsene Tiere nicht auf den Waldboden gelangen und ein weiteres Befallspotenzial darstellen. Hierfür können Sie die Bäume z. B auf einer Unterlage entrinden. Nach getaner Arbeit erreichen Sie das Abtöten der Käfer, indem Sie die geschälte Rinde und alle Überreste der Unterlage in schwarze Folie (Komposteffekt) einpacken.

Für den Verkauf des Schadholzes stehen dem Waldbesitzer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Neben dem direkten Verkauf an Abnehmer der Säge-, Zellstoff- oder Holzwerkstoffindustrie kann das Holz zum Beispiel über Forstbetriebsgemeinschaften und forstliche Dienstleister vermarktet oder an sogenannte »Selbstwerber« verkauft werden, die das Holz auch selbst aufarbeiten.

Das Holz muss bis zur Abfuhr an einer geeigneten Stelle mit Zugang für Holzabfuhrfahrzeuge gelagert werden. Falls erforderlich, ist die Zwischenlagerung des Holzes außerhalb des Waldes (> 500 m) oder in zentralen Trockenlagern sicherzustellen.

Lässt sich die Lagerung des befallenen Holzes außerhalb des Waldes nicht realisieren, besteht die Möglichkeit der Behandlung der Polter mit Insektiziden oder mit Insektiziden behandelten Netzen.

Zu allen Fragen rund um die Sanierung Ihres Waldes steht Ihnen der zuständige Revierförster von Sachsenforst beratend zur Seite:

Steuervergünstigung beim Verkauf von Kalamitätsholz

Waldbesitzer, deren Wald vom Windwurf betroffen ist, können die steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus außerordentlichen Nutzungen (hier Kalamitätsholz) nach § 34b Einkommenssteuergesetz in Anspruch nehmen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF).

Ansprechpartner

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