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Waldbesitzer-Portal

Waldbesitzer-Portal

Diese Online-Plattform ist ein Angebot von Sachsenforst vor allem für private und körperschaftliche Waldbesitzer im Freistaat Sachsen. Waldbesitzer werden mit verschiedensten Herausforderungen konfrontiert, die oftmals sehr individuell sind. Wir helfen Ihnen dabei, Lösungen und kompetente Ansprechpartner zu finden.

Die Revierförster von Sachsenforst stehen Ihnen – im Rahmen der kostenlosen Beratung - als neutrale und fachkundige Ansprechpartner für Ihren Wald zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie einfach und schnell mithilfe der Förstersuche.

Daneben hält das Waldbesitzer-Portal viele Informationen und Hilfestellungen zu Fragen der Waldbewirtschaftung bereit.

 

Aktuelles

Waldumbau mit einfachen Mitteln

Titelbild der Broschüre

Die neue Broschüre für Waldbesitzer und forstliche Praktiker mit Hinweisen für einen kleinflächigen und schrittweisen Waldumbau.

Waldschäden im Sachsenatlas

Ein Satellit über der Erde.
© Foto: iStock_aapsky

Das Ausmaß der geschädigten Waldflächen aus den Waldschäden seit 2017 in Form von Satelliten-Fernerkundungsdaten (Sentinel-2) kann jetzt im Sachsenatlas sichtbar gemacht werden. In wenigen Schritten können Sie diese Informationen im Geoportal Sachsenatlas visualisieren.

Waldpost-Artikel thematisch sortiert

Abgebrochener Stamm

Im Themenbereich »Beratung« haben wir eine Vielzahl thematisch sortierter Artikel aus der Waldpost der vergangenen Jahre und aus der aktuellen Ausgabe zusammengestellt.

Die wichtigsten Fragen zu Beginn

Grenzstein auf dem Waldboden

Sie haben einen Grundbuchauszug und vielleicht eine Flurstückskarte, doch es ist Ihnen bisher nicht gelungen, die Lage und den Grenzverlauf Ihres Waldgrundstücks zu bestimmen?

  • Als Hilfsmittel können Sie das Geoportal Sachsenatlas oder den Kartenviewer verwenden. Dort ist es möglich, eine Luftbildkarte mit den Flurstücksgrenzen zu verschneiden und damit eine Orientierungshilfe zu erhalten.
  • Der Revierförster von Sachsenforst unterstützt Sie im Rahmen der kostenlosen Beratung beim Auffinden von Besitzgrenzen vor Ort und hilft Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit Ihren unmittelbaren Waldnachbarn.
  • Sind keine Grenzsteine oder andere Grenzmarkierungen vorhanden oder auffindbar, sollten Sie sich mit Ihren Waldnachbarn zum vermuteten Grenzverlauf verständigen.
  • Eine exakte und rechtssichere Bestimmung des Grenzverlaufs kann nur im Rahmen einer amtlichen Vermessung durch dazu befugte Personen erfolgen.
Waldbild
  • verschiedene Baumarten und deren Zusammensetzung
  • Dimension und Alter der Bäume
  • Standort mit seinen Wuchsbedingungen, z. B. Nährstoffen und Wasserversorgung
  • in den letzten Jahren durchgeführte Maßnahmen wie Waldpflege oder Verjüngung sowie
  • ggf. Schäden am Wald, z. B. durch Windwurf oder Borkenkäfer

Bei einem Waldbegang mit dem Revierförster können Sie diese charakteristischen Merkmale gemeinsam erörtern.

 

Waldarbeiter messen auf einem Waldweg die Länge von gefällten Stämmen.

Die Motivation von Waldbesitzern zur Nutzung ihres Waldes kann vielfältig sein, zum Beispiel

  • den eigenen Bedarf an Brennholz zu decken,
  • durch Erlöse aus Holzverkäufen Einkünfte zu erzielen,
  • durch den Holzzuwachs eine Wertsteigerung zu erreichen (»Sparbüchse«),
  • einen aktiven Ausgleich zum beruflichen Alltag zu schaffen,
  • ein Naturerlebnis zu bieten oder
  • den Wald für Kinder und Enkel zu erhalten.

Diese verschiedenen Ziele schließen sich nicht gegenseitig aus, hängen aber von den Gegebenheiten vor Ort ab. Finden Sie Ihre eigene Motivation, denn letztendlich entscheiden Sie als Waldbesitzer selbst über die Bewirtschaftung Ihres Eigentums.

Waldbesitzer im Gespräch mit Försterin
  • Bei allen Fragen zu Ihrem Wald können Sie das kostenlose Beratungsangebot von Sachsenforst in Anspruch nehmen. Von Ihrem Revierförster erhalten Sie fachkundig und neutral Rat und Anleitung für die Bewirtschaftung des eigenen Waldes.
  • Die Zusammenarbeit mit den Waldnachbarn oder die Mitgliedschaft in einer  Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) kann helfen, die Herausforderungen in Ihrem Wald zu bewältigen.
  • Sie können und müssen in Ihrem Wald nicht alle Arbeiten selbst erledigen. Die privaten forstlichen Unternehmer in Sachsen sind leistungsfähige und professionelle Dienstleister. Finden Sie den passenden Partner und verwirklichen Sie Ihre Ziele.
  • Die sächsischen Waldbesitzer können für verschiedene forstliche Maßnahmen und weitere Leistungen auf Unterstützung durch Fördermittel zurückgreifen. Näheres hierzu erfahren Sie im Förderportal.
Gebrochene und umgestürzte Bäume nach einem Sturm

Wald ist komplexen Einflüssen ausgesetzt, die mit unterschiedlichen Risiken und Gefahren verbunden sein können.

  • Eine Vielzahl von Organismen wie Tiere, Pflanzen oder Pilze können Bäume schädigen und Waldbestände gefährden. So kann eine starke Besiedlung durch den Borkenkäfer Bäume zum Absterben bringen und überhöhte Wildbestände das Heranwachsen einer neuen Waldgeneration verhindern.
  • Stürme können ganze Waldbestände in kürzester Zeit vernichten, aber auch durch Eis, Schnee, Dürre, Überschwemmung oder Waldbrände können Waldschäden entstehen.
  • Durch eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung können Sie Gefahren vorbeugen und damit Schäden verhindern oder deren Auswirkungen mindern.
  • Schäden im Wald sind nie vollständig zu verhindern. Im Schadensfall ist abzuwägen, ob akute Bekämpfungsmaßnahmen geboten sind oder die Bewältigung des Schadereignisses im Vordergrund steht.
Gelbes Schild mit schwarzer Eule und Aufschrift Flächennaturdenkmal an einem Baum im Wald
  • Der Wald muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft bewirtschaftet werden. Welche Herausforderungen damit für Sie als Waldbesitzer verbunden sind, regelt das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG).
  • Jeder Waldbesitzer ist Pflichtmitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches. Träger der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Weitere Informationen, auch zum Versicherungsumfang und den Beiträgen, finden Sie dort.
  • Gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes verpflichtet Eigentum und sein Gebrauch soll auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Aufgrund dieser sogenannten »Sozialpflichtigkeit« müssen Sie in Ihrem Wald z. B. das  Betretungsrecht dulden. Das heißt, Ihr Wald ist für Erholungssuchende frei zugänglich.
  • Sie müssen Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und dafür Sorge tragen, dass von Ihrem Wald weder Gefahren noch Schäden für andere ausgehen.
  • Als Eigentümer kleinerer Waldflächen sind Sie in der Regel Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Nutzen Sie diese Mitgliedschaft aktiv, um Ihre Interessen als Waldbesitzer einzubringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mehreren Personen im Wald wird die Arbeitsweise eines Forwarders erläutert.
  • Auch kleine Waldgrundstücke können sinnvoll bewirtschaftet werden. Das ist vor allem abhängig von Ihren persönlichen Zielen und den örtlichen Gegebenheiten.
  • Bei sehr kleinen Waldflurstücken ergeben sich jedoch auch schnell wirtschaftliche und technologische Grenzen.
  • Durch eine gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung mit anderen Waldbesitzern können diese Bewirtschaftungserschwernisse jedoch i. d. R. gut kompensiert werden. Sehr sinnvolle Möglichkeiten zur besitzübergreifenden Zusammenarbeit bieten Forstbetriebsgemeinschaften (FBG).
Ein Kind bekommt einen Arbeitsschutzhelm aufgesetzt.

Um Wald selbständig bewirtschaften zu können oder die Waldbewirtschaftung zu organisieren, benötigen Sie Wissen, Erfahrung, Technik und Zeit. Viele Waldbesitzer können das allein nicht (mehr) leisten, weil ihr Wohnort weit entfernt vom Waldgrundstück liegt oder die persönlichen Lebensumstände es nicht zulassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bewirtschaftung Ihres Waldes zeitweise oder dauerhaft in andere Hände zu geben. Entscheidend ist, dass Sie die für sich persönlich passende Variante und vertrauenswürdige Partner finden.

  • Die Mitgliedschaft in einer der Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) eröffnet Ihnen die Möglichkeit, deren Leistungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese reichen i. d. R. von Einzelleistungen bis hin zu kompletten Betreuungsangeboten, z. B. im Rahmen von Waldpflegeverträgen.
  • Private Forstunternehmen und Forstdienstleister haben vergleichbare Angebote. Auch da reicht das Leistungsspektrum i. d. R. von einzelnen Forstarbeiten bis zur ständigen Betreuung.
  • Die Verpachtung von Waldflächen ist weit weniger üblich als bei Landwirtschaftsflächen, aber grundsätzlich natürlich ebenso möglich. Aufgrund der Langfristigkeit von Waldwirtschaft ist hier die Wahl von fachkundigen und zuverlässigen Partnern besonders wichtig.
  • Wenn Sie dauerhaft außerstande sind, Ihren Wald selbst zu bewirtschaften, ist es sinnvoll, sich mit der Übergabe Ihres Waldes an die nächste Generation, z. B. Ihre Kinder, Enkel oder andere Familienangehörige, zu beschäftigen. Möglichkeiten zu erbrechtlichen Regelungen gibt es verschiedene. Sie sollten sich dazu auf jeden Fall sachkundig beraten lassen, z. B. von einem Notar.
  • Letztendlich können Sie Ihren Wald natürlich auch verkaufen. Das sollte aber wohl überlegt sein, denn Wald ist wertvoll, auch für die nachkommenden Generationen.
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