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Organisierte Veranstaltungen im Landeswald

Wenn Sie Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Tourismus oder Umweltbildung durchführen oder anbieten möchten, bietet der Wald für Ihr Vorhaben eine einmalige Kulisse.
Um organisierte Veranstaltungen ungestört und vor allem risikofrei durchführen und erleben zu können, sollten Sie einige Regelungen aus dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen berücksichtigten. So sind Spaß und Erholung garantiert und die Umwelt nimmt, ebenso wie die Waldfunktionen und die forstbetrieblichen Einrichtungen, keinen Schaden und notwendige Forstarbeiten können ohne Störungen durchgeführt werden.

Hinweise und Rahmenbedingungen

Deckblatt des Faltblattes Veranstaltungen im Wald

Was genau ist eine organisierte Veranstaltung? Wann benötigen Sie eine Erlaubnis und wann nicht? Infos finden Sie im Faltblatt.

Kooperationen im Bereich Veranstaltungsmanagement

Unterzeichnung des Kooperationsvertrages von Sachsenforst mit dem LSB

mit dem Landessportbund Sachsen, der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt, Kooperationsvereinbarung Kammweg Erzgebirge-Vogtland, Natur- und Landschaftsführer im Landeswald, Koodinierungskreis Wandern

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