Organisierte Veranstaltungen im Landeswald
Wenn Sie Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Tourismus oder Umweltbildung durchführen oder anbieten möchten, bietet der Wald für Ihr Vorhaben eine einmalige Kulisse.
Um organisierte Veranstaltungen ungestört und vor allem risikofrei durchführen und erleben zu können, sollten Sie einige Regelungen aus dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen berücksichtigten. So sind Spaß und Erholung garantiert und die Umwelt nimmt, ebenso wie die Waldfunktionen und die forstbetrieblichen Einrichtungen, keinen Schaden und notwendige Forstarbeiten können ohne Störungen durchgeführt werden.
Um organisierte Veranstaltungen ungestört und vor allem risikofrei durchführen und erleben zu können, sollten Sie einige Regelungen aus dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen berücksichtigten. So sind Spaß und Erholung garantiert und die Umwelt nimmt, ebenso wie die Waldfunktionen und die forstbetrieblichen Einrichtungen, keinen Schaden und notwendige Forstarbeiten können ohne Störungen durchgeführt werden.