Motorsägenlehrgänge
Informationen und Bedingungen für die Teilnahme am Lehrgang
Anmeldung
- Nutzen Sie bitte zur Anmeldung den Vordruck Anmeldeformular (siehe Kursübersicht).
- Der genaue Ort und der Beginn des Lehrgangs werden Ihnen in einer Anmeldebestätigung mitgeteilt.
- Die Lehrgangsgebühr überweisen Sie bitte nach dem Lehrgang entsprechend der Rechnung (Barzahlung ist nicht möglich).
- Ihren Teilnahmenachweis erhalten Sie nach bestätigtem Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto.
- Schriftliche Abmeldungen bis 5 Werktage vor Lehrgangsbeginn sind unentgeltlich möglich.
- Bei Stornierungen nach Ablauf dieser Frist ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zu entrichten – es kann jedoch jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
- Wir behalten uns vor, Lehrgänge in Fällen höherer Gewalt kurzfristig abzusagen – Schadenersatzansprüche der Teilnehmer sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
Lehrgang
- Ob bei der Teilnahme am Lehrgang zum Lehrgangsbeginn eine hausärztliche Bescheinigung vorzulegen ist, die dem Teilnehmer die körperliche und geistige Eignung bescheinigt, eine Motorsäge zu führen, ist im Forstbezirk zu erfragen.
- Die Arbeitsschutzbekleidung ist vom Teilnehmer mitzubringen – dazu gehören Schnittschutzhose (CE/EN 381-5), Jacke mit Signalfarbe, Schnittschutzschuhe (DIN EN ISO 17 249), Helmkombination mit Gesichts- und Gehörschutz, Handschuhe.
- Schnittschutzhose und Helmkombination können gegen Gebühr gestellt werden.
- Motorsägen und Werkzeuge werden gestellt – eigene Motorsägen können verwendet werden, sofern nach CE/EN 608 normiert (trägheitsauslösende Kettenbremse) und technisch in Ordnung.
Rückfragen
- Unter den Rufnummern der regionalen Ausbildungsträger oder bei dem in der Kontaktbox angegebenen Ansprechpartner erhalten Sie zu Fragen der Anmeldung und der Lehrgänge weitere Informationen.